Ad soziale, kulturelle und gesellschaftliche Integration / Sprachkompetenzen Gemäss Rechtsanwältin B.________ soll der Beschuldigte die schweizerische Kultur angenommen und seine Familie und Kollegen hier haben (pag. 457). Der Beschuldigte gab im Rahmen der Berufungsverhandlung an, er habe bei der Feuerwehr viele Kollegen, mit welchen er jeweils ein Bier trinken gehe (pag. 753, Z. 20 ff.). Zeuge C.________ beschrieb den Beschuldigten unter anderem als integriert, beliebt, korrekt und anständig (pag. 743, Z. 37 ff., pag. 745, Z. 10 ff., pag. 746, Z. 12 ff.). Er erklärte ferner, dass mit dem Beschuldigten berndeutsch gesprochen