676, pag. 688 ff.). Die Kammer erkennt im jüngsten beruflichen Wechsel des Beschuldigten in eine Festanstellung – welche ihm eigenen Angaben zufolge gefällt und anlässlich welcher er ein monatliches Bruttoeinkommen von CHF 5'500.00 (zzgl. Mobilitätspauschale von CHF 700.00 erzielt – eine positive Entwicklung, welche zum heutigen Zeitpunkt allerdings noch nicht abschliessend beurteilt werden kann. In der Vergangenheit war die berufliche Situation des Beschuldigten doch mehrheitlich insta-