, wo er sich beim Unfall vom 22. April 2020 den Mittelfinger brach und infolgedessen bis ca. Ende Februar 2021 arbeitsunfähig war (pag. 748, Z. 40 ff., pag. 749, Z. 1 ff.). Ab Ende April 2021 war der Beschuldigte schliesslich bei der Firma AA.________ tätig, bevor er per 1. Mai 2021 zur Firma AB.________ AG in eine Festanstellung wechselte (pag. 749, Z. 13 und Z. 15 ff., pag. 670 ff.). Zwischenzeitlich war der Beschuldigte auf Arbeitslosengelder angewiesen (pag. 676, pag. 688 ff.).