Urteile des BGer 6B_1428/2020 vom 19. April 2021 E. 2.6.1 und 6B_1424/2019 vom 15. September 2020 E. 3.4.1). 13.3.2 Integration Ad wirtschaftliche Integration / finanzielle Verhältnisse Nach eigenen Angaben hat der Beschuldigte die Schulzeit in Nordmazedonien absolviert. Eine Lehre oder anderweitige Berufsausbildung hat er nicht abgeschlossen (pag. 106, Z. 21, pag. 119, Z. 250, pag. 722). Vor seiner Einreise in die Schweiz arbeitete er einige Monate als L.________ und in einem M.________ (pag. 441, Z. 6 ff.).