in Nordmazedonien (ehemals Mazedonien) geboren und reiste gemäss Bericht des Migrationsdienstes vom 26. Februar 2019 am 4. Dezember 2004 – also als .________-jähriger Erwachsener – im Rahmen eines Familiennachzugs zu seiner damaligen Ehefrau in die Schweiz. Er verfügt seit jeher über einen gültigen Aufenthaltstitel (heute Niederlassungsbewilligung C, gültig bis zum 31. Dezember 2024, pag. 558). Ein Antrag auf Erteilung der Schweizer Staatsbürgerschaft bei der Gemeinde E.________ wurde gemäss Angaben des Beschuldigten abgelehnt, weil die Familie einen offenen Kredit gehabt habe (pag. 118, Z. 211 ff.).