8 auf monatliche Treffen ohne Übernachtung und Telefonate beschränkt. Gestützt darauf könne zwar nicht auf eine schlechte Beziehung geschlossen werden, aber eben auch nicht auf eine besonders enge und nahe. Die Beziehung mit den Kindern sei auf Distanz möglich und zumutbar, auch mit den heutigen Möglichkeiten (Telefonate, gemeinsame Ferien etc.). Auch wenn eine Landesverweisung für den Beschuldigten eine Härte aufweise, so handle es sich aber nicht um die verlangte besondere bzw. über das Normale hinausgehende Härte.