Dies alleine reiche aber nicht, seien die Verhältnisse in der Schweiz doch im Vergleich zu fast allen Ländern besonders günstig. Es sei nicht ersichtlich, weshalb dem Beschuldigten ein Berufseinstieg in Nordmazedonien nicht möglich sein sollte, würde ihm doch auch die hier gewonnene Berufserfahrung zu Gute kommen. Die Rückfallgefahr sei nicht sehr hoch und sein Gesundheitszustand sei heute unauffällig. Die Familienverhältnisse des Beschuldigten seien ausführlich aktenkundig. Er sei geschieden und habe zwei Kinder. Heute bestehe ein regelmässiger Kontakt. Dieser sei in der Vergangenheit aber auch schwierig gewesen.