Es bestehe aber absolut keine Rückfallgefahr. Beim Beschuldigten liege klar ein persönlicher schwerer Härtefall vor. Er könne offensichtlich nicht als gefährlich bezeichnet werden und sei dazumal in einer schwierigen Situation gewesen, habe auf einen Schlag seine Familie, seinen Job und die Wohnung verloren. Es handle sich schon nur aufgrund der Höhe des Deliktsbetrags um keine schwere Straftat. Wenn der Beschuldigte des Landes verwiesen werde, könne er seine Schulden nicht begleichen und auch keine Unterhaltsbeiträge mehr leisten.