Aus den Berichten des K.________ gehe ferner klar hervor, dass der Beschuldigte während des Zusammenlebens mit seiner Familie eine aktive Vaterrolle eingenommen habe. Seine Wegweisung würde auch zu einem Härtefall für die beiden Kinder führen. Damit sei in Bezug auf die Familienverhältnisse ebenfalls von einem Härtefall auszugehen. Die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten seien alles andere als rosig. Vom Sozialamt sei er aber zu keiner Zeit unterstützt worden. Die genaue Höhe der Schulden sei unklar, diese könnten – mit Blick auf das Alter des Beschuldigten – allerdings abgebaut werden. Dies sei im Falle einer Landesverweisung nicht mehr möglich.