11. Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 11.1 Verteidigung Die Verteidigung brachte im Rahmen der Berufungsverhandlung zusammengefasst vor, der Beschuldigte habe in seinem Heimatland keine Berufungsausbildung absolviert. Aufgrund eines Arbeitsunfalls am 22. April 2020 habe er grosse Komplika-