Ob die Ex-Ehefrau des Beschuldigten mit den Kindern nach Nordmazedonien nachziehen wolle, liege in ihrer Disposition. Es stehe ausser Frage, dass es für Kinder ganz grundsätzlich «hart» sei, wenn nicht beide Elternteile zumindest im gleichen Land wie sie selber leben würden. Das Gesetz verlange jedoch nicht nur eine Härte, sondern eine aussergewöhnliche Härte, d.h. eine Situation, die auch angesichts der sonst schon schweren Lage noch als besonders hart ins Auge springe.