Der Kontakt und die Beziehungen, die der Beschuldigte zu seinen Kindern pflege, seien nicht besonders eng oder aussergewöhnlich und seine Integration in den Arbeitsmarkt sei während der letzten rund vier Jahre instabil gewesen, wobei er auch mehrfach auf Arbeitslosengelder angewiesen gewesen sei. Der strafrechtliche Leumund des Beschuldigten sei nicht ungetrübt, sein betreibungsrechtlicher Leumund sei schlecht und seine finanzielle Situation habe sich in der letzten Zeit auch nicht verbessert.