9. Vorbemerkung Materiell-rechtlich ist im vorliegenden Berufungsverfahren einzig zu klären, ob die Vorinstanz zu Recht eine Landesverweisung von sechs Jahren ausgesprochen bzw. einen schweren persönlichen Härtefall gemäss Art. 66a Abs. 2 aStGB verneint sowie auf eine Ausschreibung im SIS verzichtet hat.