Der Sanktionenpunkt ist rechtskräftig. Ebenfalls rechtskräftig ist der Verzicht auf den Widerruf der mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 8. April 2015 bedingt ausgefällten Geldstrafe inkl. Verwarnung, Verlängerung der Probezeit und Auferlegung der diesbezüglichen Verfahrenskosten. IV. Landesverweisung