Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 20. Februar 2020 mit Bezug auf die Schuldsprüche (Ziff. I. 1. und 2.), die Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Verbindungsbusse; den Verzicht auf den Widerruf der mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 8. April 2015 für eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen gewährten bedingten Vollzug, die entsprechende Verwarnung, die Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr sowie die entsprechenden Verfahrenskosten (Ziff. II. 1. bis 4.) in Rechtskraft erwachsen ist. II.