2 grundsätzlich, hielt die Einvernahme von sechs Zeugen jedoch für unverhältnismässig und beantragte namentlich die Abweisung des Antrags auf Befragung der Tochter des Beschuldigten (pag. 550 f.). Nach Einholung diverser Berichte (vgl. nachfolgend) hielt die Verteidigung auf Nachfrage der Verfahrensleitung fest, dass auf zwei Zeugeneinvernahmen verzichtet werden könne, an den Anträgen auf Befragung der verbleibenden vier Personen (F.________, C.________, D.________ und G.________) jedoch festgehalten werde (pag.