2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich vertreten durch Rechtsanwältin B.________, am 28. Februar 2020 fristgerecht die Berufung an (pag. 482). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung vom 20. Mai 2020 (pag. 487 ff.) erklärte der Beschuldigte am 10. Juni 2020 form- und fristgerecht die Berufung (pag. 535 ff.). Im Rahmen der Berufungserklärung wurde festgehalten, dass das Urteil nur betreffend die Landesverweisung von sechs Jahren angefochten werde (pag. 536). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 24. Juni 2020 auf eine Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 545).