Gleichzeitig wurde eine Landesverweisung von sechs Jahren ausgesprochen und es wurden dem Beschuldigten die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 4'300.00 zur Bezahlung auferlegt. Der dem Beschuldigten mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 8. April 2015 für eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 70.00 gewährte bedingte Vollzug wurde nicht widerrufen, wobei der Beschuldigte verwarnt, die Probezeit um ein Jahr verlängert und ihm die Verfahrenskosten des Widerrufsverfahrens auferlegt wurden.