BE und anderswo, schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 3'900.00 (unter Gewährung des bedingten Vollzugs und Festlegung der Probezeit auf 4 Jahre), sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 600.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung: 20 Tage) verurteilt. Gleichzeitig wurde eine Landesverweisung von sechs Jahren ausgesprochen und es wurden dem Beschuldigten die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 4'300.00 zur Bezahlung auferlegt.