Strasse] zu leiten. Der Beschuldigte übersah dabei das für ihn geltende Handzeichen und missachtete dieses, indem er nicht anhielt und in Richtung G.________ [Strasse] weiterfuhr. In der Folge kollidierte er mit dem von links herannahenden und vortrittsberechtigten Personenwagen von B.________, wodurch der Beschuldigte stürzte und sich verletzte.