_ gab zu Protokoll, er habe seine Fahrt ohne Anhalten fortsetzen können (pag. 11). C.________ hat dieser Angabe zu keinem Zeitpunkt widersprochen. Sie hat nie behauptet, B.________ habe vor der Kreuzung angehalten («Mit dem Fahrzeuglenker, in welchen der Fahrradfahrer fuhr, hatte ich Blickkontakt und gab ihm das Zeichen um zu fahren», pag. 13; «Das Auto fuhr langsam. Es hatte viele Autos unterwegs», pag. 47 Z. 7). Es war der Beschuldigte, der der Zeugin anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung Entsprechendes zu suggerieren versuchte, worauf diese jedoch nicht einging (vgl. pag. 47 Z. 13 ff.).