Stattdessen habe er sie als Passantin gesehen. Deshalb habe er sich schliesslich «umstimmen» lassen, wie die Vorinstanz angebe (pag. 77). Auch anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung habe er angegeben, dass er gesehen habe, dass auf der linken Seite eine Frau die Strasse überquert habe. Er sei daher der Meinung, dass die Frau gar nie in der Mitte der Kreuzung gestanden sei (vgl. pag. 48 Z. 6 ff.).