_ sind nicht schlüssig: Da die Polizei vor Ort die Aussage von B.________ protokollierte, er habe dem Radfahrer auf die Beine geholfen, kann das Gericht den Ausführungen von A.________ nicht folgen, wonach er von der Polizei vor Ort der Falschaussage bezichtigt worden sei und diese ihm gesagt habe, alle anderen hätten ausgesagt, dass er nicht zu Boden gefallen sei. Dasselbe gilt für seine Einlassung, er habe dem Polizisten vor Ort zunächst gesagt, er habe die Verkehrsleiterin nicht gesehen, sich dann aber umstimmen lassen. Auch diese Darstellung von A.______