3 7. Bestrittener / unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte deklarierte in seiner Berufungserklärung vom 8. Juni 2020 folgenden Teil des Anklagesachverhalts als bestritten (pag. 76): «… Als A.________ heranfuhr, stand diese [Anmerkung der Kammer: C.________] mit dem Rücken und mit beidseits ausgestreckten Armen in seine Richtung, … A.________ übersah dabei, das für ihn geltende Handzeichen und missachtete dieses, indem er nicht anhielt und in Richtung G.________ [Strasse] weiterfuhr»