Der Beschuldigte wurde in der Folge verzeigt (pag. 2). Gemäss dem als Anklageschrift geltenden Strafbefehl vom 17. Oktober 2019 (pag. 15 f.) wird ihm vorgeworfen, am 23. Juli 2019 um 14:21 Uhr folgenden Sachverhalt verwirklicht zu haben: «A.________ fuhr mit dem Fahrrad auf der F.________ [Strasse] Richtung G.________ [Strasse]. Bei der Verzweigung E.________ regelte eine Mitarbeiterin eines Verkehrsdienstes den Verkehr. Als A.________ heranfuhr, stand diese mit dem Rücken und mit beidseits ausgestreckten Armen in seine Richtung, um den Verkehr von der H.________ [Strasse] Richtung I.________ [Strasse] über die F.________ [Strasse] zu leiten.