II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Anklagesachverhalt Gemäss Anzeigerapport erhielt die Kantonspolizei Bern am Dienstag, 23. Juli 2019 um 14:21 Uhr Meldung von einem Verkehrsposten, wonach es auf der Verzweigung E.________ zu einem Verkehrsunfall gekommen sei (pag. 1). Vor Ort trafen die zuständigen Polizisten auf die beiden Unfallbeteiligten: den Beschuldigten (mit Fahrrad) und B.________ (mit Personenwagen). Die Unfallfahrzeuge befanden sich nicht mehr in der Unfallposition. Der Beschuldigte befand sich auf einem Stuhl vor der Bäckerei «D.________» und B.___