___ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der einfachen Verkehrsregelverletzung, fahrlässig begangen am 23. Juli 2019 in Bern durch Nichtbeachten von Zeichen des Verkehrsdienstes als Lenker eines Fahrrades, und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 1 Tag festgesetzt wurde (Ziff. I.1 des erstinstanzlichen Sanktionenpunktes), sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'120.00 (Ziff. I.2 des erstinstanzlichen Sanktionenpunktes).