2. Mündlich eröffnet und begründet: - der Beschuldigten, a.v.d. Fürsprecherin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Zu eröffnen: - den Zivilklägerinnen Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Justizvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD; Dispositiv betreffend Bewährungshilfe unverzüglich, Motiv bei Eröffnung) - dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau (unter Rücksendung der Akten;