Die vorläufige Festnahme sowie die Untersuchungshaft aus dem Verfahren PEN 15 103 des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau von 95 Tagen werden vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'537.10. 3. zur Bezahlung der Hälfte der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3’800.00, ausmachend CHF 1'900.00. Die restlichen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'900.00 trägt der Kanton Bern. 32 II.