2020. Diese Umstände machen deutlich, dass sich die ursprünglich am 27. Januar 2016 angenommenen Bewährungsaussichten rein mit Blick auf die weitere Delinquenz zunächst verschlechtert haben und die Beschuldigte noch bis im Dezember 2019 mit wiederkehrender Regelmässigkeit im bekannten Muster delinquierte. Dennoch kann die bereits beschriebene positive Entwicklung der Beschuldigten bei Betrachtung der gesamten Umstände nicht ausser Acht gelassen werden. Die Beschuldigte wies im Jahr 2020 keine neuen Verurteilungen mehr auf und konnte die einzige hängige Strafuntersuchung wegen eines Hausfriedensbruchs einigermassen plausibel erklären (pag.