24 läuft somit bis am 26. Januar 2022. Die Beschuldigte hat die vorliegend sanktionierten Delikte somit während laufender Probezeit begangen. Es ist deshalb zu prüfen, ob der gewährte bedingte Strafvollzug für die Strafe von 11 Monaten Freiheitsstrafe zu widerrufen ist. Bislang wurde insgesamt sechs Mal auf den Widerruf dieser Strafe verzichtet, zwei Mal wurde der Verzicht mit einer Verwarnung verbunden (pag.