546 und pag. 604). Aus diesen Gründen erscheint die zweifellos positive Entwicklung insgesamt noch zu wenig stabil, als dass von besonders günstigen Umständen gesprochen werden könnte. Dies wird verstärkt durch die Tatsachen, dass die Beschuldigte weiterhin vom Sozialdienst abhängig ist, ihre wirtschaftliche Situation sich insofern kaum verändert hat, und die Beschuldigte noch immer Kontakt zu ihrem Ex-Partner pflegt, dessen Verhalten die deliktische Tätigkeit der Beschuldigten gemäss eigenen Aussagen ausgelöst oder zumindest gefördert hat. Zwar hat sie sich offenbar endgültig von AF.