Sie sei dann wieder in Not gewesen und dann habe sie «das» wieder gemacht (pag. 602). Trotz abermaligem Nachfragen war es der Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung nicht möglich, den Mechanismus, der zu diesen Rückfällen geführt hat, zu hinterfragen und eigene Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen. Stattdessen betonte sie wiederholt ihre Empörung über die Polizei, welche «einfach so» in die Wohnung gekommen sei. Diese Tendenz zur Auslagerung von Schuld auf andere oder auf äus-