Ebenso wird anerkannt, dass für die Beschuldigte im Jahr 2020 keine weiteren Verurteilungen hinzukamen. Diese Fortschritte können aber angesichts der bis nach der erstinstanzlichen Verhandlung andauernden Delinquenz keine besonders günstigen Umstände begründen. Dem Strafregisterauszug vom 16. Dezember 2020 kann entnommen werden, dass die Beschuldigte insgesamt neun Vorstrafen aufweist (pag. 546 ff.). Bei einem Grossteil der sanktionierten Delikte handelte es sich um einschlägige Vermögensdelikte und damit zusammenhängende Hausfriedensbrüche.