22 wieder probiert. Aber es gehe nicht (pag. 607; Aussage Vorinstanz: pag. 342 Z. 20). Die von der Beschuldigten geschilderten Entwicklungen bezüglich ihrer Beziehung zu AC.________ und ihrer Arbeits- und Wohnsituation stimmen überein mit den Angaben aus der Zielvereinbarung mit der AE.________ vom 9. September 2020 (pag. 538) und dem Bericht der Beiständin von AC.________ vom 10. November 2020, in dem beschrieben wird, die Beschuldigte halte sich zuverlässig an Abmachungen und kümmere sich liebevoll um AC.