21 Die Beschuldigte gab anlässlich der Berufungsverhandlung an, seit einem Jahr bei AG.________ in AH.________ in einem Eingliederungsprogramm zu arbeiten (pag. 596). Diese Anstellung sei unbefristet, sie könne so lange bleiben, bis sie einen Job finde (pag. 598). Sie arbeite 90% und habe am Freitagnachmittag jeweils frei, damit sie ihren Sohn abholen könne, wenn er zu ihr komme (pag. 599). Die Idee sei, dass sie wieder als AI.________ arbeiten könne. Das Problem sei aber, dass sie wegen ihrem Sohn nur 80-90% arbeiten könne, viele aber nur 100% wollten (pag.