20 12.2 Allgemeine Täterkomponente Bei der Beschuldigten ist keine besondere Strafempfindlichkeit auszumachen, so dass in dieser Hinsicht keine Erhöhung oder Reduktion der Strafe erfolgt. 12.3 Fazit Gesamtstrafe Die Beschuldigte wird zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt.