Die 29 Hausfriedensbrüche, welche einzeln mit einer Freiheitsstrafe von je 20 Tagen bestraft worden wären, werden im Umfang von 90 Tagen auf die Einsatzstrafe angerechnet. Für die 11 Urkundenfälschungen, für die je eine Freiheitsstrafe von 25 Tagen ausgesprochen wurde, wird die Strafe um insgesamt 60 Tage erhöht. Daraus resultiert eine Gesamtstrafe von 360 Tagen resp. 12 Monaten.