In den VBRS-Richtlinien wird eine Strafe von 30 Strafeinheiten empfohlen, wenn ein Täter einen Autoleasingvertrag mit einem falschen Namen unterzeichnet, weil er selber mit vielen Betreibungen verzeichnet ist. Im Vergleich zu diesem Mustersachverhalt erscheint das Vorgehen der Beschuldigten weniger gravierend. Es wird deshalb von einer Strafe in der Höhe von ca. 20 Strafeinheiten pro Urkundenfälschung ausgegangen. 11.2 Spezifische Täterkomponenten 11.2.1 Vorleben und Vorstrafen Bis zum erstinstanzlichen Urteil vom 31. Oktober 2019 wies die Beschuldigte sieben Vorstrafen auf.