18 Anschliessend unterzeichnete sie die Quittungen für die Retouren mit falschem Namen. Diese Rechtsgutverletzung erscheint mit Blick auf die möglichen Paletten von Urkundenfälschungen unterdurchschnittlich. 11.1.2 Art und Weise der Tatbegehung / Verwerflichkeit Einen durchdachten Plan hatte die Beschuldigte bei der Unterzeichnung mit den falschen Namen nicht. Nach ihren Angaben wählte sie dabei Namen und Adressen, die ihr spontan in den Sinn kamen.