13 unten). Die Bezahlung einer Geldstrafe erscheint zudem wie bereits ausgeführt unwahrscheinlich (pag. 463 ff.; siehe Ziff. 10.3.1 oben). Die Beschuldigte ist somit auch bei Anwendung des alten Rechts für jeden Hausfriedensbruch mit einer Freiheitsstrafe zu sanktionieren. 10.3.3 Fazit Strafart Es ist für jeden Hausfriedensbruch eine Freiheitsstrafe von 20 Tagen auszusprechen.