Zudem ist mit Blick auf die aktuell bestehenden Schulden in der Höhe von ca. CHF 100'000.00 nicht zu erwarten, dass eine Geldstrafe vollzogen werden kann (pag. 463 ff.). Dies zeigt sich auch daran, dass die Beschuldigte eine noch ausstehende Busse aus einem früheren Verfahren in der Höhe von CHF 4'500.00 gegenwärtig in Raten von CHF 50.00 pro Monat abzahlt und die Bezahlung einer weiteren Geldstrafe daneben nicht realistisch erscheint (pag. 604 und pag. 620 ff.).