186 StGB wird Hausfriedensbruch mit einer Strafe von drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sanktioniert. Für eine Strafe in der Höhe von 20 Strafeinheiten kann beim Hausfriedensbruch deshalb sowohl eine Geld- als auch als Freiheitsstrafe ausgefällt werden. Die Frage nach der Strafart ist auch hier mit Bezug auf das anwendbare Recht zu beantworten. Fünf der insgesamt 29 Hausfriedensbrüche wurden im Jahr 2017 und