10.2.3 Fazit Täterkomponente Während sich das Geständnis strafmindernd auswirkt, fallen die einschlägigen und regelmässigen Vorstrafen sowie die permanente Delinquenz während laufendem Verfahren stark erhöhend ins Gewicht. Als Folge davon erhöht sich die Strafe pro Hausfriedensbruch um fünf Strafeinheiten, was pro Hausfriedensbruch eine Strafe von 20 Strafeinheiten ergibt. 10.3 Strafart Nach Art. 186 StGB wird Hausfriedensbruch mit einer Strafe von drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sanktioniert.