Die Beschuldigte beging auch diese Delikte kurz nach dem erstinstanzlichen Urteil. Schliesslich ist gegen die Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland ein weiteres Verfahren wegen Hausfriedensbruchs hängig. Die Beschuldigte gab dazu an, das Verbot im November 2019 erhalten zu haben, nachdem sie im J.________ in E.________ etwas gestohlen habe. Der Filialleiter habe ihr aber gesagt, das Hausverbot werde wieder gelöscht, wenn sie die Ware bezahle. Da sie die Ware danach bezahlt habe, sei sie davon ausgegangen, das Hausverbot bestehe nicht mehr (pag.