Die Beschuldigte war auch bezüglich des Hausfriedensbruchs vollumfänglich geständig. Zwar machte sie teilweise geltend, sie habe nicht mehr genau gewusst, ob das Verbot noch gültig sei, bestritt aber nie, das Verbot erhalten zu haben. Dies wirkt sich strafmindernd aus. Auffallend ist jedoch auch hier die fortgesetzte Delinquenz während laufendem Strafverfahren: Die Beschuldigte wurde mit Urteil vom 21. November 2019 und 12. März 2020 erneut wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs verurteilt (pag. 546 ff.). Die Beschuldigte beging auch diese Delikte kurz nach dem erstinstanzlichen Urteil.