15 10.2 Spezifische Täterkomponenten 10.2.1 Vorleben und Vorstrafen Bis zum erstinstanzlichen Urteil vom 31. Oktober 2019 wies die Beschuldigte wie erwähnt sieben Vorstrafen auf. Von diesen sieben Vorstrafen wurden vier Strafen unter anderem wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs ausgesprochen. Es muss somit auch hier von einem groben Rückfall gesprochen werden, was sich erhöhend auf die Strafe auswirkt. 10.2.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Die Beschuldigte war auch bezüglich des Hausfriedensbruchs vollumfänglich geständig.