Der gewerbsmässige Diebstahl stellt jedoch eine rechtliche Einheit dar, bei der es sich verbietet, einzelne Handlungen aus dem Zusammenhang zu reissen und gesondert zu betrachten. Anders zu entscheiden würde bedeuten, aus einem gewerbsmässigen Diebstahl deren zwei zu machen und eine Gesamtstrafe dafür auszufällen, was sich zuungunsten der Beschuldigten auswirken würde.