13 9.3 Strafart Gewerbsmässiger Diebstahl kann sowohl mit Freiheitsstrafe wie auch mit Geldstrafe sanktioniert werden (Art. 139 Ziff. 2 StGB). 9.3.1 Anwendbares Recht Die Frage nach der Strafart ist mit Bezug auf das anwendbare Recht zu beantworten. Wie erwähnt beging die Beschuldigte die ersten vier Diebstähle im Jahr 2017, mithin unter der Herrschaft des alten Rechts. Die restlichen 13 Vorfälle haben sich im Jahr 2018 und somit nach Inkrafttreten der StGB-Revision ereignet.