Akten BJS 20 18359). Hierzu ist noch kein Urteil ergangen. All diese Umstände wirken sich stark straferhöhend aus. Trotz des Geständnisses resultiert unter diesem Titel deshalb eine weitere Erhöhung der Strafe. 9.2.3 Fazit Täterkomponente Während sich das Geständnis strafmindernd auswirkt, fallen die einschlägigen und regelmässigen Vorstrafen und die permanente Delinquenz während laufendem Verfahren stark straferhöhend ins Gewicht. Die Strafe erhöht sich aufgrund der Täterkomponenten um 60 Strafeinheiten auf 210 Strafeinheiten.